Von den Grenzen des Prinzen

Eine Pharmafirma, die für ein Haarmittel mit dem Märchen von Rapunzel Werbung macht und behauptet, das Produkt sei «vom Prinzen empfohlen», wird von der strafrechtlichen Untersuchungsbehörde gebüsst. Gemäss Swissmedic ist das unzulässige Werbung, weil Märchenprinzen als «medizinisch-pharmazeutische Laien» gelten, mit denen gemäss Arzneimittelverordnung nicht geworben werden dürfe (4000 Franken Busse). – Aus Republik, 22.5.19

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