Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat folgende Injurien, die auf dem Internet gegen Renate Künast vorgebracht wurden, als nicht strafrechtlich relevant befunden: Stück Scheisse, Geisteskranke, Dreckschwein, Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird, Drecks Fotze. Die zwei Richterinnen und der Richter befanden, dies sei eine sehr weit überzogene Kritik, aber erlaubt sei sie trotzdem. (Süddeutsche 21./22.9.)
Ich weiss nicht, welche Kleider ich auf die Wanderung mitnehmen will; nachdem ich alles zusammengetragen habe, ist es so viel, dass ich einen Kleinbus brauche um es zu transportieren. Verzweiflung packt mich, Verzweiflung aus schierem Überfluss. Beim Erwachen ist die Verzweiflung verschwunden, der Überfluss bleibt.